Wir möchten darauf hinweisen, dass wir bei neuen Gästen ggf. eine Anzahlung in Höhe von 70 % der Übernachtungskosten anfordern werden.
Für den Fall der kurzfristigen Stornierung oder bei Nichtanreise und nicht möglicher oder nur teilweiser Weitervermietung sind wir per Gesetz berechtigt, bis zu 80 % des ausgefallenen Umsatzes nachzufordern. Für diesen Fall wird von uns maximal 70 % des ausgefallenen Umsatzes zum Ansatz gebracht.